Subheader Juergen Preuß

Mehr Geld für die Familie!

Durch die Einführung des ElterngeldPlus haben wir die Möglichkeit geschaffen, Eltern bei ihren individuellen Plänen besser zu unterstützten. So ist es nun möglich, die Leistung des Elterngeldes auch dann voll in Anspruch zu nehmen, wenn man sich entscheidet, schon während des Bezuges wieder einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen. Außerdem erhalten Eltern mehr Flexibilität bei der Elternzeit.

Mit der Einführung der finanziell geförderten Familienarbeitszeit wollen wir erreichen, dass Eltern die Kindererziehung partnerschaftlich aufteilen können, ohne berufliche oder finanzielle Beeinträchtigungen Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.

Eltern, die sich für eine vollzeitnahe Teilzeitbeschäftigung (jeweils 75 bis 90 Prozent der regulären Arbeitszeit) entscheiden, erhalten monatlich ein Familiengeld in Höhe von 300 Euro (150 Euro pro Partner). Das Familiengeld kann bis zum 8. Geburtstag des Kindes und für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten in Anspruch genommen werden. Eltern erhalten so die Möglichkeit ein ausgewogenes und gerechtes Verhältnis zwischen Familie und Beruf zu schaffen.

Natürlich werden auch Allein- oder Getrennterziehende sowie Regenbogenfamilien das Familiengeld erhalten.

Um Eltern weiter zu entlasten, werden wir die Kita-Gebühren schrittweise abschaffen und einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter schaffen.

Mehr Zeit für die Familie!

Damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch unabhängig von finanziellen Belangen, zukünftig mehr Zeit für die Familie haben, braucht es einen Kulturwandel in der Arbeitswelt. Dazu gehört auch die Abkehr vom „Präsenz-Wettbewerb“ im Beruf. Für familiengerechte Arbeits- und Besprechungszeiten, Homeoffice- und Dienstreiseregelungen sind die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der Pflicht. Der öffentliche Dienst soll dabei Vorreiter sein und die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbsarbeit, Kindererziehung und Pflege fördern.

Mehr Zeit und Geld für die Familie
Familienpflegezeit ohne Lohnausfälle

Familienpflegezeit ohne Lohnausfälle

Wir haben das Pflegeunterstützungsgeld eingeführt. In schwerwiegenden Fällen, die die schnelle Pflege eines Angehörigen erfordert, ist es nun möglich, eine zehntägige Auszeit von der Berufstätigkeit zu nehmen und gleichzeitig eine Lohnersatzleistung in Anspruch zu nehmen, die sich am Kinderkrankengeld orientiert. Damit sollen Verdienstausfälle in dieser Zeit aufgefangen werden.

Beschäftigte, die einen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen, haben künftig einen Rechtsanspruch darauf, Ihre Arbeitszeit für die Dauer von maximal 24 Monaten zu reduzieren. Lohnausfälle können über ein zinsloses Darlehen aufgefangen werden.

Ich bin gerne für Sie da